Vorwort

Die heilige Wiborada von St. Gallen gilt als erste Frau, die aufgrund eines kanonischen Verfahrens in Rom vom Papst heiliggesprochen wurde. Ihre Kanonisation erfolgte irgendwann vom 4. bis 6. Januar 1047 durch Suidger von Bamberg als Papst Clemens II. (reg. 24. Dezember 1046 bis 9. Oktober 1047). Die Mönche von St. Gallen hatten die Heiligsprechung seit dem grausamen Tod Wiboradas am 2. Mai 926 hartnäckig verfolgt und sukzessive die Grundlagen dafür geschaffen. Die Legitimation war gegeben, denn Wiborada war als Märtyrerin, die unter den Axthieben ungarischer Reiterhorden gestorben war, aber auch als mutige Frau mit einer herausragenden Spiritualität unzweifelhaft eine Heilige.

Die Aufzeichnung der Lebensgeschichte ist für das Erinnern aller Heiligen zentral und eine wichtige Voraussetzung für eine Kanonisation. Ekkehart I. (910–973), der Dekan des Klosters St. Gallen, ging um 960/970 an diese Aufgabe heran, wobei er noch auf die Erzählungen von Augenzeugen zählen konnte. Neben Ulrich von Augsburg waren das insbesondere Wiboradas Bruder Hitto und ihre Helferin und Freundin Kebini. Die Vita I von Ekkehart I. ist in einer wohl von dessen Namensvetter Ekkehart IV. (nach 980 – nach 1057) gegen Mitte des 11. Jahrhunderts leicht überarbeiteten Fassung überliefert. Sie dürfte als Grundlage für die Heiligsprechung gedient haben und wurde bei diesem Anlass vorgelesen.

Als der Kult der nun Heiligen sich nach 1047 stärker entwickelte, entstand das Bedürfnis nach einer überarbeiteten Vita im Geschmack der Zeit. Mit Herimannus (um 1030 – um 1080) übernahm erneut ein St. Galler Konventuale diese Aufgabe. Seine in der Zeit Abt Ulrichs II. um 1072/1076 geschaffene Vita II der Wiborada ist in einer schönen eigenhändigen Abschrift erhalten (Cod. Sang. 560). Herimannus erweiterte den Stoff Ekkeharts I. umfangmässig um rund einen Drittel und unterteilte ihn in zwei Bücher, das eine mit dem Leben und das andere mit den Wundern Wiboradas.

Die Vita II von Herimannus liegt nicht nur im erwähnten Autograph der Stiftsbibliothek, sondern in sechs weiteren Abschriften vor. In der Wiboradaverehrung vor Ort verdrängte sie die Vita I von Ekkehart I. vollständig, die deshalb nur noch drei Mal und nur ausserhalb St. Gallens überliefert ist.

1983 hat Walter Berschin diese für die Frauengeschichte und für die Geschichte St. Gallens gleichermassen bedeutsamen Texte in einer modernen Ausgabe mit deutscher Übersetzung zugänglich gemacht, die leider seit einiger Zeit vergriffen ist. Im Hinblick auf den im Jahr 2026 bevorstehenden 1100. Todestag Wiboradas werden die Viten nun neu greifbar gemacht. Einerseits geschieht dies durch diese elektronische Neuausgabe der wissenschaftlichen Edition, die auch eine inzwischen neu entdeckte dritte Handschrift der Vita I einbezieht. Andrerseits ist im Sommer 2025 im Reclam-Verlag eine günstige Leseausgabe in Buchform erscheinen.

Es ist ein grosses Glück, dass sich mit Walter Berschin einer der besten Kenner der Viten-Literatur des Mittelalters seit Jahrzehnten für die Wiborada-Überlieferung eingesetzt hat. Für den erneuten Effort zur Neuausgabe der beiden Viten danke ich ihm von Herzen. Damit leistet er dem st. gallischen Überlieferungsschatz einmal mehr seinen wertvollen Dienst.

Dank gebührt auch Svenja Berkensträter, die den Text im TEI-Standard aufbereitet und das gesamte Vorhaben sorgfältig begleitet hat, und Wolfgang Meier für die elektronische Umsetzung.

St. Gallen, im Februar 2026
Cornel Dora, Stiftsbibliothekar