II Ekkeharts I. Vita S. Wiboradae

Die ältere Vita S. Wiboradae hat im allgemeinen Bewußtsein der Literatur- und Geistesgeschichte noch nicht den Platz gefunden, den sie verdient. Das liegt zunächst gewiß am Stoff, der eine Frau in einer uns unbekannt gewordenen Lebensform schildert, als Rekluse. Sodann ist trotz vieler wissenschaftlicher Bemühungen das Verständnis hagiographischer Texte immer noch problematisch. Für den Historiker liegt es nahe, primär die für die politische Geschichte relevanten Kapitel einer Heiligenvita zu betrachten. Nur ausnahmsweise wird eine Vita als Ganzes, ein Werk der Literatur und Kunst gelesen und gewürdigt.

Zweifellos hat auch die schon auf alte Zeiten zurückgehende Verwirrung in der Verfasserfrage der älteren Vita S. Wiboradae dazu beigetragen, daß der Text wenig bekannt wurde. Man nimmt Werke anonymer oder obskurer Provenienz in der Regel weniger zur Kenntnis als Werke bekannter, historisch gut einzuordnender Autoren. Es darf füglich bezweifelt werden, ob sich Georg Waitz den verstümmelnden Druck der älteren Wiboradavita im vierten Scriptoresband der MGH geleistet hätte, wenn ihm bewußt gewesen wäre, daß der Verfassername «Hartmannus» letztlich nur auf Melchior Gold­ast zurückgeht1 und gegenüber der Verfasserangabe der Vita selbst, die Ekkehart I. nennt, keine Autorität darstellt2. Freilich ist der Rang der älteren Wiboradavita bei eindringender Lektüre auch ohne den Namen der bekannten Verfasser zu erkennen, und wir dürfen Gustav Gröber und Ludwig Zoepf als Beleg dafür anführen, daß dies auch erkannt worden ist3.

Die ältere Vita S. Wiboradae gehört zu den Viten des X. Jahrhunderts, in denen ein starkes historisches Element steckt. Sie ist aber zugleich auch eine der bildhaftesten Biographien der Epoche. Das gilt besonders für die historischen Abschnitte, die Berichte vom Herzog Burchard und vom Einfall der Ungarn in St. Gallen. Genau betrachtet wird hier nicht erzählt, sondern geschildert. Selbst wo die Dramatik der Ereignisse ein rasches Fortschreiten der Handlung erfordert, verzichtet der Verfasser nicht darauf, das Geschehene nach Möglichkeit bildhaft zu verdichten. «Der Herzog (Burchard) zog also, wie er es sich vorgenommen hatte, mit großem Gefolge in Italien ein, und da er dachte, sich das ganze Land zu unterwerfen und viele zu täuschen, kam ihm die Tücke jenes Volks zuvor, und da er entrinnen wollte, fiel er plötzlich durch ein Ausgleiten seines zügellosen Pferdes in eine Grube, die gleichsam für seinen Fall bereitet war, und beendete durch diesen unverhofften Tod elend sein Leben» (c. XXVII). Die Beschreibung der großangelegten Italienexpedition des Schwabenherzogs ist in ihrer scheinbaren Umständlichkeit eine Stilisierung des Geschehens als Folge von Kontrastbildern: Glanz und Elend (mag­no comitatumiserabiliter vitam finivit), «der Mensch denkt, Gott lenkt» (sicut mente conceperatinsperato obitu), der gestürzte Unterwerfer (totam sibi terram subicerein foveam cecidit), der betrogene Betrüger (multos decipere cogitatdolositate praeventusveluti casui illius praeparatam). Das Ganze ist wiederum unter ein biblisches Bild subsumiert: «Aber wehe über den beklagenswerten Mann, nicht nur diesen, sondern jeden, der, während er sich noch Rat schaffen kann, dies unterläßt und nicht bedenkt, daß er der Armseligkeit des Grases gleicht, das auf der Wiese grünt und blüht und am nächsten Tag gemäht verwelkt». Und damit ist diese exemplarische Figur als ganze nochmals in Kontrast gesetzt zu Wiberat, die ihn gut beraten hat (c. XXVI), die sich selbst gut beraten hat (c. I), die nicht verwelkende Blume (c. XXXVII).

Wiberat selbst ist von Ekkehart in schroffen Kontrasten geschildert. Liebevoll verweilt der Biograph zu Anfang der Vita bei der äußeren Erscheinung der Heiligen: «Als sie an einem großen Festtag zur Kirche ziehen wollte und von den Eltern gezwungen feinere Kleider anzog, den Scheitel mit Schmuck zierte und die schlaffen Falten des sehr kostbaren Gewandes mit goldfarbenen Fibeln raffte, zu Pferd saß und mit ihrer Mutter und Gefährten dahinritt, da überfiel sie plötzlich mitten auf dem Weg heftiges Kopfweh, und sogleich fühlte sie sich durch den Geist in göttlicher Heimsuchung ermahnt, sprang vom Pferd, setzte sich auf die blanke Erde, zog die Hände in den Übermantel zurück und löste zuerst das Gold von der Brust. Dann zog sie unter dem Schleier den kunstvollen Kopfputz4 herab, riß ihn ab und barg ihn im inneren Gewandbausch ... Das war der letzte Tag, der an ihr etwas von geziertem Überfluß oder überflüssiger Zier sah...» (c. V). Am Ende steht das Extrem eines armseligen nackten Restes, des durch Mangel verzehrten und verbildeten Körpers, den Ekkehart nüchtern beschreibt (c. XXXV).

Was Wiberat von anderen Reklusen unterschied, war die große Spanne zwischen gloria und passio, von königlicher Bestimmung und Durchgang durch das Leiden. Für die Schilderung eines heiligmäßig ertragenen Siechtums genügten einige Verse. So hat Ekkehart I. das immer gleich armselige Leben von Wiberats Schülerin Rachilt, «die immer krank war» (c. XXXVII), in die gereimten Hexameter gebracht5:

Hanc Satan, hanc lesit, cum Iob saniem sibi rasit.
Ieiunans flevit, tormenta dolens vigilavit.
«Sie, ja sie hat Satan geschlagen; wie Hiob schabte sie sich den Eiter. Fastend weinte sie und wachte schmerzgepeinigt». Die kaum überbietbare Dichte der Aussage hat Ekkehart IV. erkannt6. Ekkeharts I. Meisterschaft in der Handhabung der kleinen, metrischen Form kann vielleicht den Blick für seine Qualitäten im Großen und in der Prosa schärfen. Er hat die Vita S. Wiboradae szenisch so verdichtet, daß der Handlungsablauf zu einer Folge von Bildern wird; vom Morgenbild sichtbarer Pracht der Erscheinung des vornehmen Mädchens über das Mittagsbild der Rekluse, der das Haupt aufs Psalterium sinkt und die in einer wahrhaft panischen Vision das Nahen der Ungarn erfährt, bis zum Vesperbild des bloßen Leibes der Erschlagenen. Am Schluß steht die Erfahrung einer lichten und heilenden Anwesenheit der verewigten Rekluse. Um Leben und Leiden der «Wunschmartyrin» Rachilt zu schildern, mochten einige Worte reichen. Wiboradas Weg von der irdischen Glorie, durch den Blutvorhang der Passion in die himmlische Herrlichkeit rechtfertigte die Anstrengung einer Vita, der einzigen Biographie, die in St. Gallen während der Ottonenzeit geschrieben wurde.

Die Handschriften

Der Anfang der Vita Wiboradae I von Ekkehart I. im 3. Band des Stuttgarter Passionales. Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek, Cod. Bibl. 2° 58, Bl. 130r .

Die erste Vita S. Wiboradae ist in drei Handschriften erhalten. Die älteste und beste ist S Stuttgart, Württ. Landesbibliothek Bibl. 2°58 , der dritte Band des «Stuttgarter Passionale», der um «1130-1135» geschrieben wurde7. Nach älterer, von der Kunstwissenschaft begründeter Meinung wäre das dreibändige illuminierte Passionale ein Werk der Schreib- und Malschule von Hirsau8; demgegenüber läßt man jetzt das Werk dort entstanden sein, wo es sich vom späteren XII. Jahrhundert bis zum Jahr 1803 befunden hat: in der Abtei Zwiefalten (S)9.

Die zweite erhaltene Handschrift der älteren Wiboradavita ist A Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek 2°203, fol. 80r-110r , geschrieben im Jahr 1464. Die Handschrift stammt aus der Reichsabtei St. Ulrich und Afra zu Augsburg (A)10.

Der Text zweier weiterer Handschriften ist in die Ausgabe der älteren Wiboradavita durch die Bollandisten eingegangen. Sie zitieren in Acta Sanctorum Mai t. 1, Antwerpen 1680, p. 284 «Ex MSS. Dilingano et Wiblingensi». Nach dem Dillinger Exemplar hat vor Jahrzehnten der Augsburger Bistumshistoriker Alfred Schröder († 1935) vergeblich gesucht. Da diese Handschrift nach wie vor als verschollen gilt, steht für sie der Boll. Druck der Bollandisten in den Acta Sanctorum .

Das Wiblinger Exemplar ist von Guy Philippart wiedergefunden worden in W London, British Library Add. 10933 11. Das in gotischer Minuskel um 1450 geschriebene Legendar enthält auf fol. 156rb-163ra die ältere Vita S. Wiboradae, deren varia lectio Konrad Kunze in seiner Rezension der ersten Auflage dieses Buches publiziert hat12. Sie ist in diese Ausgabe eingearbeitet.

Rezension

Die typische Siglengruppierung des Apparats ist A W Boll., das heißt die Augsburger und Wiblinger Handschrift sowie der von den Bollandisten gedruckte Text der Handschrift aus Dillingen stehen gegen S, das «Stuttgarter Passionale» aus Zwiefalten. Dabei hat meist S den vollständigeren und besseren Text; zum Beispiel c. X sedula seruitute (S) gegen sedula virtute (A W Boll.), c. XXII benedicti panis (S) gegen beati panis (A W Boll.), c. XXX villarum edificia (S) gegen villarum officia (A W Boll.). Der Schreiber von S schreibt nicht nur kalligraphisch regelmäßig die Minuskel des XII. Jahrhunderts, sondern ist auch genau, verbessert die wenigen Stellen, an denen er sich verschrieben hat, und interpungiert vorzüglich. Dennoch sind ihm einige wenige Versehen unterlaufen, die man aus der übrigen Überlieferung korrigieren muß, zum Beispiel c. XI in se stantis (S) zu infestantis (A W Boll.). Am Ende desselben Kapitels hat S das Subjekt eines Nebensatzes ausgelassen (sopor), das in A W und Boll. erhalten ist. Ein weiterer Beleg für eine Auslassung von S findet sich im Apparat zu c. XXVI.

A ist eine flüchtige, lückenhafte und ungenaue Handschrift. Statt seiner Vorlage zu folgen, glitt der Schreiber gelegentlich in eine ähnliche, geläufige Formulierung, und nicht immer verbesserte er sich sogleich. Er las zum Beispiel am Ende von c. I consilium und schrieb sogleich consilium dedit (und strich es wieder) usw. Dennoch hat A an der einen und anderen Stelle zusammen mit den beiden anderen spätmittelalterlichen Handschriften den besseren Text, und an einer Stelle scheint sogar nur A den alten Text bewahrt zu haben (c. XXXV) ... invenerunt cicatrices ferreae catenulae qua se circumligatam habebat sulcatas. Das nur in A überlieferte sulcatas wird gestützt durch das Vorbild der Stelle in Walahfrids Vita S. Galli (I 32): invenerunt locum catenae ... carnemque ... catena sulcatam und durch den Text der Überarbeitung des Herimannus an der entsprechenden Stelle (I 37). Im selben Kapitel haben A W auch die altertümliche Orthographie inclausi für inclusi, die sehr wohl auf das Original zurückgehen kann.

Die Handschriften aus Dillingen und Wiblingen hatten viele Lücken. Da sich diese Lücken mit denen von A meist treffen, kann man auf eine gemeinsame Vorlage (X) für die Handschriften aus Augsburg (A), Dillingen (Boll.) und Wiblingen (W) schließen. Eine Reihe von Bindefehlern zwischen A und W zwingt allerdings dazu, im Stemma codicum, eine gemeinsame Vorlage (Y) für A und W anzusetzen, an der Boll. keinen Anteil hat. Es gibt in der Handschrift S eine Stelle, an der man fast sehen zu können glaubt, wie die Fehler aller späteren Handschriften entstanden sind. In c. IV (vgl. Apparat unter z) ist das si iam fast wie suā geschrieben; der in A W Boll. auftretende Fehler summa kommt aus der Auflösung eines solchen Buchstabenbildes. Dennoch kann S wegen seiner (wenigen, aber deutlichen) Lücken nicht die Vorlage von A W Boll. beziehungsweise ihre gemeinsame Quelle X sein. S und X gehen vielmehr unabhängig voneinander auf eine Vorlage, vermutlich des XI. Jahrhunderts zurück.

Aus ganz wenigen Lücken, die alle Handschriften gemeinsam haben (c. VI und XII), mag man mit Vorsicht schließen, daß auch dieses Exemplar nicht absolut fehlerfrei war. Wichtiger ist eine andere Beobachtung. In S ist der Name Gallus an einer Stelle in Majuskeln hervorgehoben (c. XVIII). Merkwürdigerweise hebt A an anderer Stelle (c. XXIX) denselben Namen durch Rubrizieren hervor. Das deutet auf eine Vorlage, in der der Name Gallus als der des Hausheiligen grundsätzlich durch Majuskeln hervorgehoben war, jedenfalls auf ein Buch aus dem Skriptorium von St. Gallen.

Vielleicht kann der Apparat zu c. XXXVIII noch eine Spur näher an die gemeinsame Vorlage von S und X heranführen. Rachilt sagt

S X (= A W Boll.)
Cara mater, si uoluntas Cara mater, si voluntas
dei sit, aliquod iuuamen dei, aliquod iuvamen
tui medicaminis magna magna
infirmitate mihi infirmitate mihi (deest A)
laboranti praestare laboranti praestare
digneris digneris
Beides sind akzeptable Formulierungen; X klingt härter. Hier ist zu fragen, ob die Fassung X durch Kürzung oder (erstaunlich planmäßigen) Wortausfall entstanden ist, oder ob nicht vielmehr S einen erweiterten Text hat, den man sich als glossenähnliche Ergänzung des Textes X vorstellen kann? Prüft man daraufhin alle Stellen, an denen S ein Mehr gegenüber X hat (d.h. die im Apparat mit deest A W Boll. gezeichneten Stellen), so begegnen ähnliche Redundanzen von S. Hierfür gibt es zwei Erklärungsmöglichkeiten. Erstens: X und S stammen von demselben sanktgallischen Exemplar ab; X ist die frühere Abschrift, während S erst abgeschrieben wurde, als im sanktgallischen Exemplar die stilistisch etwas abrundenden Zusätze eingetragen wurden. Zweitens: X und S stammen von zwei etwas verschiedenen sanktgallischen Exemplaren ab. Dies ist der Punkt, bis zu dem die Recensio führen kann. Einen Schritt weiter zu gehen, erlaubt ein Exkurs zur

Literatur- und Kultgeschichte

Die Überlieferung beider Zweige der älteren Wiboradavita ging von St. Gallen aus. Spätester Zeitpunkt für die Ausbreitung von St. Gallen ist paläographisch ca. 1135 (Datierung von S). Literaturgeschichtlich läßt sich dieser Terminus ante quem um fast ein Jahrhundert hinaufrücken. Durch die neue Vita Wiboradae des Herimannus um 1075 war die ältere Vita gewissermaßen außer Kurs gesetzt. St. Gallen hat sie nicht mehr tradiert; es erscheint auch ausgeschlossen, daß die Abtei unter Hintansetzung ihrer neuen ʻoffiziellenʼ Vita den alten Text in Abschriften verbreitete. Die Vorlage von S und X muß also vor 1075 aus dem sanktgallischen Exemplar abgeschrieben worden sein. Dieses Exemplar war, wie früher schon auf Grund literaturgeschichtlicher Untersuchung bemerkt wurde, nicht die bloße Vita des X. Jahrhunderts, sondern ein überarbeiteter und ergänzter Text13. Als Ergänzungen wurden namhaft gemacht:

1) id est in vigilia sancti iohannis baptistę c. XVIII, vermutlich eine Glosse;
2) im selben Kapitel id est felicium animarum, vermutlich eine Glosse;
3)der «anekdotische Einschub» in c. XXXVIII Quibus etiam ante fenestram ędicule interfuit uenerabilis magister et monachus notkerus medicus. Er findet sich in demselben Kapitel der Vita, wo die meisten «Ergänzungen» von S gegenüber X festzustellen sind (s.o.);
4)das ganze Kapitel XLV, der literaturgeschichtliche Epilog;
5)in der «Bekräftigung» c. XLVI id est frigoretici, vermutlich eine Glosse.

Als Bearbeiter wurde der maßgebende sanktgallische Gelehrte und Lehrer der ersten Hälfte des XI. Jahrhunderts vermutet, Ekkehart IV. († um 1060). Diese Vermutung verstärkt sich durch die Beobachtung, daß

6)das Epitaphium S. Wiboradae
sein genaues Gegenstück im Epitaphium S. Rachildae hat, das wiederum als Werk Ekkeharts IV. gesichert ist. Ekkehart IV. hat die beiden Epitaphien sozusagen als ein sanktgallisches Reklusendiptychon angelegt, dann freilich die eine Hälfte an seine Bearbeitung der Vita S. Wiboradae angefügt, die andere unter die vermischten Epitaphien seiner autograph erhaltenen Gedichtsammlung aufgenommen.

Die Bearbeitung der Vita S. Wiboradae durch Ekkehart IV. hat ihr Gegenstück in der Bearbeitung von Notkers Metrum de vita S. Galli durch denselben; Ekkehart IV. hat beide Werke in ganz ähnlicher Weise «philologisch» bearbeitet: Literaturgeschichtlicher Prolog (Metrum de vita S. Galli) bzw. Epilog (Vita S. Wiboradae), Glossen, kleine Ergänzungen. Seine beiden 'Ausgaben' hat er übrigens in seinem Geschichtswerk gleicherweise mit Schweigen übergangen; dennoch gibt es Querverbindungen zwischen den Casus S. Galli und Ekkeharts Ausgaben der Vita S. Wiboradae und des Metrum de vita S. Galli. In allen dreien hat Ekkehart IV. seine starke Verehrung für die heilige Rekluse Wiberat zur Geltung gebracht.

Ist das eine Verehrung, die einfach aus der Liebe kommt, die Ekkehart IV. allen großen alten sanktgallischen Gestalten entgegenbringt, oder gibt es einen konkreten Anlaß für die besondere Hervorhebung der Martyrin des Ungarneinfalls von 926? Ekkehart IV. erwähnt in seinen Casus S. Galli die Kanonisation Wiboradas, und einer seiner Fortsetzer14 berichtet Genaueres: «[Der Abt Norbert, 1034-1072] erreichte auch mit Hilfe Kaiser Heinrichs [III.] und seiner Gemahlin Agnes beim apostolischen Herrn Clemens II. (Suidger von Bamberg; Papst vom 24.XII.1046 bis 9.X.1047) nach Verlesung der Lebensbeschreibung der seligen Wiborada und ihrer Wunder und getadelt vom Papst wegen der so langen Vernachlässigung der Sache, daß er sie in Gegenwart des Bischofs Theoderich von Konstanz kanonisierte und vorschrieb, sie als Heilige anzusehen, und einrichtete, ihren Jahrtag feierlich zu begehen»: recitata vita beate Wiborade eiusque miraculis 15. Wenn es für Ekkehart IV. eines Anlasses zur Arbeit an der Vita S. Wiboradae bedurfte, so war er durch die Vorbereitung auf die römische Kanonisation gegeben. Seit der ersten römischen Kanonisation, derjenigen Ulrichs von Augsburg im Jahr 993, war eine überzeugende Vita das Kernstück der Petition16. Zu allen frühen, direkt in Rom durchgeführten Heiligsprechungsverfahren wurden hervorragende Biographien — im spätantik-mittelalterlichen Verständnis der Gattung und ihrer Gesetze — geschrieben. Zur Heiligsprechung Ulrichs (993) die Vita Gerhards von Augsburg17, zu der des armenischen Einsiedlers Symeon von Polirone (zwischen 1016 und 1024) eine interessante Reisearetalogie18, zu der des unteritalischen Griechen Symeon von Trier (1036) die wahrheitsliebende Vita Abt Eberwins19. Nach dem ottonischen Bischof und den griechisch-orientalischen Anachoreten stand nun als vierte in der Reihe der in Rom zu Kanonisierenden20 eine Rekluse und Martyrin der Ungarneinfälle. Ein Zusammenhang mit der damaligen Ungarnpolitik des Reiches ist nicht von der Hand zu weisen21. Man muß sich aber auch die großen Lebenselemente vergegenwärtigen, die die alemannische Heilige verkörperte und die nun ins Licht gerückt wurden: Strengste Lebensform als Rekluse, Martyrium und nicht zuletzt, daß es eine Frau war, die durch eine römische Bulle zur Ehre der Altäre erhoben wurde. Diese erste römische Heiligsprechung einer Frau besiegelt auf ihre Weise die Rolle großer Frauen im Leben der sächsisch-frühsalischen Epoche des Imperiums22.

Zur Einleitung dieser Kanonisation muß in St. Gallen ein Exemplar der Vita vorbereitet worden sein, das in Rom vorgelegt wurde und dessen Text man an Interessenten weitergab. Das dürfte das den beiden Zweigen der Überlieferung zugrundeliegende sanktgallische Exemplar gewesen sein, das «um 1047» anzusetzen ist. Als seinen Bearbeiter haben wir oben Ekkehart IV. genannt. Da wir die Arbeitsgewohnheiten Ekkeharts IV. kennen, brauchen wir an dem Mehr, das S gegenüber X dem Exemplar entnommen hat, keinen Anstoß zu nehmen. Ekkehart IV. hat unentwegt an seinen Texten geändert und gebessert. Man kann unter Umständen sogar davon ausgehen, daß Ekkehart IV. keine Abschrift des XI. Jahrhunderts für seine philologische Arbeit benutzte, sondern das Exemplar des X. Jahrhunderts gebrauchte. Man möchte annehmen, daß die St. Galler wenigstens für das Kanonisationsverfahren eine Abschrift gefertigt haben; doch gewiß ist das nicht23.

Schematische Darstellung der Textgeschichte der älteren Vita S. Wiboradae. Das Alter der verlorenen Dillinger Handschrift ist unbekannt. S kann entweder vom Exemplar Ekkeharts IV. in späterem Zustand oder von einem sanktgallischen Zweitexemplar abgeleitet sein. Zwischenglieder zwischen A, Dillingen und W einerseits und X anderseits sind möglich.

Die Ausgaben

Gottfried Henschen druckte als erster die ältere Vita S. Wiboradae im ersten Mai-Band der Acta Sanctorum 24. Man muß die Leistung der Bollandisten kennen und würdigen, bevor man es unternimmt, sie zu kritisieren. In einer wahrhaft herkulischen Anstrengung haben damals die flämischen Jesuiten ediert; im Jahr 1675 hatten sie drei Foliobände herausgebracht (April t. 1-3), im Jahr 1680 folgten schon die nächsten drei (Mai t. 1-3). Bei diesem Tempo mußte das Glück dem Editor beistehen: Die richtige Handschrift mußte gefunden sein, der Kopist zuverlässig arbeiten, der Setzer auf der Hut sein. All das war bei der Edition der Vita S. Wiboradae nicht der Fall. Das damals in Zwiefalten liegende Passionale S blieb unbekannt; die Textvorlagen in Dillingen und Wiblingen waren nicht gut, die Kopisten leisteten sich Lesefehler, der Setzer Druckfehler, und Henschen, der auch in der Vorrede zur Wiboradavita keine Probe durchdringender Kritik ablegte, hatte offenbar nicht die Zeit, alles zu revidieren. Man findet 22 Lesefehler (hoc statt hora, observavit statt obseravit, amarum statt animarum, sancta statt sacrata, diu statt dixi usw.)‚ Druckfehler (inmento für iumento usw.) und etliche Stellen, an denen das mittelalterliche Latein zeitentsprechend etwas aufgeschönt wurde (amplexa für amplexata, carrucae imponere für carruca imponere, mandata für demandata, missarum celebratio für missarum adimpletio, abbas für abba, incolumitas für incolomitas, aliquoties für aliquotiens u.a.).

Im VII. Mai-Band der Acta Sanctorum gab Henschen als einen kleinen Nachtrag zur älteren Wiboradavita das Ergebnis einer Kollation der Ausgabe mit der Abschrift einer Augsburger Handschrift, die er von Johannes Gamansius erhalten hatte. Seitdem die Augsburger Handschrift wieder bekannt ist, kann man sich davon überzeugen, wie flüchtig Gamans gelesen hat25 — bis zum Datum der Handschrift, das er falsch aufgenommen hat.

Schon fünf Jahre nach Erstausgabe durch die flämischen Jesuiten brachten die französischen Benediktiner in ihrem Parallel- und Konkurrenzunternehmen der Acta Sanctorum Ordinis S. Benedicti eine zweite Ausgabe heraus, die freilich als bloßer Abdruck der Henschenschen Edition ohne eigenen Wert ist26.

Ebensowenig konnte Georg Waitz durch seinen Teildruck der Vita im vierten Scriptores-Band der Monumenta Germaniae Historica (1841) die Ausgabe der Acta Sanctorum ersetzen. Zwar hatte Waitz dazu das Mittel in Händen, indem er S kollationieren konnte; aber man verfiel auf den unglücklichen Gedanken, nur die Passagen zu edieren, die man damals als historisch relevant ansah27.

Diese Ausgabe

wurde möglich und nötig durch das Wiederauffinden der Augsburger Handschrift (A) im Jahr 1975, das Rolf Schmidt zu verdanken ist. Mit A war eine Kontrollmöglichkeit für den Überlieferungszweig gegeben, auf dem die Ausgabe der Bollandisten beruht. Trotz des gelegentlichen Eindrucks, daß etwa in A sich Altertümliches und Originales bewahrt haben könne, das bis auf den Verfasser Ekkehart I. zurückführt (z.B. c. XXXV inclausi A gegen inclusi Boll. S), wurde in der Orthographie und Interpunktion der vorzüglichen Handschrift S gefolgt. Akzente wurden nicht übernommen, rein graphisch bedingtes v als u transkribiert, die Worttrennung modernisiert. Es ergibt sich ein ziemlich authentischer Eindruck der Textgestalt des XII. Jahrhunderts. Der Text kommt dem Leser zunächst nicht so entgegen wie ein durchgehend modernisierter und syntaktisch sinngemäß interpungierter Text. Aber sobald man etwas eingelesen ist, wird man die Vorteile der hochmittelalterlichen Graphie und Interpunktion bemerken. Erstere erleichtert die kritische Arbeit am Text, letztere zeigt den rhetorischen Charakter der Vita.

A W und Boll. wurden nur an den wenigen Stellen, wo S Lücken hat oder sonst gestört ist, in den Text genommen. Im Apparat sind nicht berücksichtigt: getilgte Verschreibungen von A, Lesefehler von Boll., die vielen Wortumstellungen, die A und Boll. weitgehend gemeinsam haben, die Varianten von a-ae-ę, b-p, c-ch-qu, ci-ti, d-t, e-i-oe, f-ph, h am Wortanfang, h-ch, i-ii-ij-y, inc-igc, m-mn-mp-n, mm-bm, ǒ-vͦ-u-v, r-rh, s-z, t-th-ct, u-uu-w und Fälle der Buchstabendoppelung. Namenvarianten sind jeweils nur einmal verzeichnet. Die Kapiteleinteilung ist die von S, der schon Waitz in seiner fragmentarischen Edition folgte (römische Ziffern). Dahinter sind in Klammern (arabische Ziffern) die Kapitelzahlen der Ausgabe der Acta Sanctorum angegeben. Bibelparallelen sind, mit den Siglen der Vulgata-Ausgabe von R. Weber in der Württ. Bibelanstalt, sparsam beigegeben. Dem Epitaphium B. Wiboradae ist am Schluß als Appendix das Epitaphium S. Rachildae gegenübergestellt, um das für die Erkenntnis der Vita als eine von Ekkehart IV. ergänzte Fassung wichtige «Reklusendiptychon» vollständig vor Augen zu führen. Die Übersetzung ist als Lesehilfe gedacht und erhebt keinen Anspruch auf adäquate Wiedergabe des lateinischen Originals.

1
W. B., ZSKG 66, 1972, p. 251 sq.
2
In der genannten Studie komme ich zu dem Ergebnis, daß die ältere Vita S. Wiboradae tatsächlich von Ekkehart I. stammt, dann allerdings von Ekkehart IV. bearbeitet wurde und nur in dieser Form erhalten ist.
3
Gröber, Übersicht über die lateinische Litteratur, (Grundriß der romanischen Philologie II 1) Straßburg 1902, p. 142 . Zoepf, Das Heiligen-Leben im 10. Jahrhundert, 1908, passim. Id., Lioba, Hathumot, Wiborada. Drei Heilige des deutschen Mittelalters, 1915 .
4
Zu diesem theristrum genannten orientalischen Kleidungsstück cf. Du Cange, Glossarium mediae et infimae latinitatis s.v.
5
Überliefert von Ekkehart IV., Casus S. Galli c. 83. Neueste Ausgabe von H. F. Haefele/E. Tremp, Wiesbaden 2020, p. 380 .
6
Neque enim vitam vel passionem votive martyris lucidius succingere potuit «Leben und Leiden der Wunschmartyrin konnte er nicht lichtvoller zusammenfassen» - so kommentiert Ekkehart IV. die Verse. Man hat immer wieder die beiden Verse als Zitat aus einem größeren Gedicht angesehen; am scharfsinnigsten argumentierte in dieser Richtung P. Stotz, Art. «Ekkehard I. von St. Gallen», Verfasserlexikon t. 2, 2 1980, col. 452 mit der Bemerkung «Namens-Akrostichon nicht ausgeschlossen». Dann würden 3 Verse (R... A... C...) vor und 2 Verse (L... T...) nach dem Erhaltenen fehlen.
7
S. von Borries-Schulten, Die romanischen Handschriften der Württ. Landesbibliothek t. 1, Stuttgart 1987, p. 65 .
8
A. Boeckler, Das Stuttgarter Passionale, Augsburg 1923 .
9
R. Kroos, in: Die Zeit der Staufer [Ausstellungskatalog] t. 1, Stuttgart 1977, p. 551 sq. ; von Borries-Schulten (wie n. 30), p. 68-70
10
W. B., Alemannisches Jahrbuch 1973/1975, p. 326-334 mit Abbildung der Seite, die das Datum trägt. H. Spilling, Handschriftenkataloge der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg t. 3, Wiesbaden 1984, p. 193-196 .
11
G. Philippart, «Les légendes de sainte Verena», Analecta Bollandiana 103, 1985, p. 253-302 passim .
12
K. Kunze, Anzeiger für deutsches Altertum 96, 1985, p. 108-112, hier p. 111 . Die paläographische Datierung von London, BL Add. 10933 ergibt sich aus der Verwandtschaft der Schrift mit der 1447 datierten Hs. Würzburg, Universitätsbibliothek M.p.th.o.25, abgebildet in Datierte Handschriften in Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland t. 5, Stuttgart 2004, tab. 90 . Freundlicher Hinweis von T. Licht und J. Büge .
13
W. B., ZSKG 66, 1972, p. 269-274 .
14
Nach M. Bernheim, «Die Continuatio secunda der Casus S. Galli», Forschungen zur Deutschen Geschichte 14, 1874, p. 176-184 , der die verschiedenen Fortsetzer zu scheiden versucht hat, und der Vorrede Meyers v. Knonau in seiner Ausgabe der Continuatio casuum S. Galli wäre dies der zweite Fortsetzer Ekkeharts IV. Den alten Aufstellungen über die verschiedenen Fortsetzer folgt unverändert E. Url, Das mittelalterliche Geschichtswerk 'Casus sancti Galli', St. Gallen 1969, p. 34-38 . Anders H. Leuppi, Casuum sancti Galli continuatio anonyma, Zürich 1987 . Danach stammt die Nachricht über die Kanonisation vom ersten Fortsetzer der Casus.
15
Continuatio casuum S. Galli c. 20, ed. G. Meyer v. Knonau ( MVG 17), St. Gallen 1879, p. 40 ; ed. Leuppi, p. 122 .
16
R. Klauser, «Zur Entwicklung des Heiligsprechungsverfahrens bis zum 13. Jahrhundert», Zs. für Rechtsgeschichte Kan. Abt. 40, 1954, p. 85-101 . J. Schlafke, De competentia in causis sanctorum decernendi ..., Rom 1961 . In Schlafkes Katalog fehlt leider die Heiligsprechung Wiboradas.
17
Gerhard von Augsburg: Vita Sancti Uodalrici, edd. W. B./A. Häse, Heidelberg 2 2020 .
18
W. B., Biographie und Epochenstil t. 4/1, Stuttgart 2 2020, p. 267 .
19
Ib., p. 217 .
20
Zählt man auch die Heiligsprechungen, die nicht direkt durch den Papst, sondern mit päpstlicher Zustimmung anderenorts erfolgten, dann ist die Kanonisation Wiboradas in chronologischer Folge die siebte. Sie bleibt aber die erste römische Heiligsprechung einer Frau, cf. T. Klauser, «Die Liturgie der Heiligsprechung», Gesammelte Arbeiten zur Liturgiegeschichte..., Münster i. W. 1974, p. 161-176, hier p. 173 .
21
Treffend B. Widmer, Wiborada. Die Klausnerin mit Hellebarde und Buch, St. Gallen 1966, p. 16 sq. Irblich, Die Vitae S. Wiboradae, p. 162 sq.
22
Hierzu E. Rosenstock, Königshaus und Stämme in Deutschland zwischen 911 und 1250, Leipzig 1914, p. 18 sqq. : «Das Haus des Königs».
23
Man vergleiche das in etwa rekonstruierbare Verfahren der Bearbeitung von Notkers Metrum der Vita S. Galli durch Ekkehart IV., W. B., «Notkers Metrum de vita S. Galli», Mittellateinische Studien, t.4, Heidelberg 2022, p. 119-167, hier p. 121 und 165sq.
24
Acta Sanctorum Mai. t. 1, Antwerpen 1680, p. 284-293 .
25
Vgl. c. VII, Apparata und c. XI, Apparatc.
26
J. Mabillon, Acta Sanctorum OSB t. 5, Paris 1685, p. 42-61 .
27
MGH Scriptores t. 4, Hannover 1841, p. 452-457 .