II Ekkeharts I. Vita S. Wiboradae
Verfasserproblem und Rezeption. — Kontraststil. — Rachiltverse und Wiboradavita. — Die Handschriften. — Rezension: Das «Stuttgarter Passionale» (S) und das Exemplar, aus dem die übrigen Hss. geflossen sind (X). — Glossenähnliche Ergänzung von X? — Zeitpunkt der Überlieferung von S und X aus St. Gallen. — Exkurs zur Literatur- und Kultgeschichte. — Die Überarbeitung Ekkeharts IV. — Anlaß der Bearbeitung Ekkeharts IV. — «um 1047» — Schematische Darstellung der Textgeschichte. — Die Ausgaben: Gottfried Henschen. — Jean Mabillon. — Georg Waitz. — Zu dieser Ausgabe.
Die ältere Vita S. Wiboradae hat im allgemeinen Bewußtsein der Literatur- und Geistesgeschichte noch nicht den Platz gefunden, den sie verdient. Das liegt zunächst gewiß am Stoff, der eine Frau in einer uns unbekannt gewordenen Lebensform schildert, als Rekluse. Sodann ist trotz vieler wissenschaftlicher Bemühungen das Verständnis hagiographischer Texte immer noch problematisch. Für den Historiker liegt es nahe, primär die für die politische Geschichte relevanten Kapitel einer Heiligenvita zu betrachten. Nur ausnahmsweise wird eine Vita als Ganzes, ein Werk der Literatur und Kunst gelesen und gewürdigt.
Zweifellos hat auch die schon auf alte Zeiten zurückgehende Verwirrung in der
Verfasserfrage der älteren Vita S. Wiboradae dazu beigetragen, daß der Text
wenig bekannt wurde. Man nimmt Werke anonymer oder obskurer Provenienz in
der Regel weniger zur Kenntnis als Werke bekannter, historisch gut
einzuordnender Autoren. Es darf füglich bezweifelt werden, ob sich Georg
Waitz den verstümmelnden Druck der älteren Wiboradavita im vierten
Scriptoresband der
Die ältere Vita S. Wiboradae gehört zu den Viten des X. Jahrhunderts, in
denen ein starkes historisches Element steckt. Sie ist aber zugleich auch
eine der bildhaftesten Biographien der Epoche. Das gilt besonders für die
historischen Abschnitte, die Berichte vom Herzog Burchard und vom Einfall
der Ungarn in St. Gallen. Genau betrachtet wird hier nicht erzählt, sondern
geschildert. Selbst wo die Dramatik der Ereignisse ein rasches Fortschreiten
der Handlung erfordert, verzichtet der Verfasser nicht darauf, das
Geschehene nach Möglichkeit bildhaft zu verdichten. «Der Herzog (Burchard)
zog also, wie er es sich vorgenommen hatte, mit großem Gefolge in Italien
ein, und da er dachte, sich das ganze Land zu unterwerfen und viele zu
täuschen, kam ihm die Tücke jenes Volks zuvor, und da er entrinnen wollte,
fiel er plötzlich durch ein Ausgleiten seines zügellosen Pferdes in eine
Grube, die gleichsam für seinen Fall bereitet war, und beendete durch diesen
unverhofften Tod elend sein Leben» (
Wiberat selbst ist von Ekkehart in schroffen Kontrasten geschildert.
Liebevoll verweilt der Biograph zu Anfang der Vita bei der äußeren
Erscheinung der Heiligen: «Als sie an einem großen Festtag zur Kirche ziehen
wollte und von den Eltern gezwungen feinere Kleider anzog, den Scheitel mit
Schmuck zierte und die schlaffen Falten des sehr kostbaren Gewandes mit
goldfarbenen Fibeln raffte, zu Pferd saß und mit ihrer Mutter und Gefährten
dahinritt, da überfiel sie plötzlich mitten auf dem Weg heftiges Kopfweh, und
sogleich fühlte sie sich durch den Geist in göttlicher Heimsuchung ermahnt,
sprang vom Pferd, setzte sich auf die blanke Erde, zog die Hände in den
Übermantel zurück und löste zuerst das Gold von der Brust. Dann zog sie
unter dem Schleier den kunstvollen Kopfputz4 herab,
riß ihn ab und barg ihn im inneren Gewandbausch ... Das war der letzte Tag,
der an ihr etwas von geziertem Überfluß oder überflüssiger Zier sah...» (
Was Wiberat von anderen Reklusen unterschied, war die große Spanne zwischen
gloria und passio, von königlicher Bestimmung und Durchgang durch das
Leiden. Für die Schilderung eines heiligmäßig ertragenen Siechtums genügten
einige Verse. So hat Ekkehart I. das immer gleich armselige Leben von
Wiberats Schülerin Rachilt, «die immer krank war» (
Die Handschriften
Die erste Vita S. Wiboradae ist in drei Handschriften erhalten. Die älteste und beste ist S Stuttgart, Württ. Landesbibliothek Bibl. 2°58 , der dritte Band des «Stuttgarter Passionale», der um «1130-1135» geschrieben wurde7. Nach älterer, von der Kunstwissenschaft begründeter Meinung wäre das dreibändige illuminierte Passionale ein Werk der Schreib- und Malschule von Hirsau8; demgegenüber läßt man jetzt das Werk dort entstanden sein, wo es sich vom späteren XII. Jahrhundert bis zum Jahr 1803 befunden hat: in der Abtei Zwiefalten (S)9.
Die zweite erhaltene Handschrift der älteren Wiboradavita ist A Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek 2°203, fol. 80r-110r , geschrieben im Jahr 1464. Die Handschrift stammt aus der Reichsabtei St. Ulrich und Afra zu Augsburg (A)10.
Der Text zweier weiterer Handschriften ist in die Ausgabe der älteren Wiboradavita durch die Bollandisten eingegangen. Sie zitieren in Acta Sanctorum Mai t. 1, Antwerpen 1680, p. 284 «Ex MSS. Dilingano et Wiblingensi». Nach dem Dillinger Exemplar hat vor Jahrzehnten der Augsburger Bistumshistoriker Alfred Schröder († 1935) vergeblich gesucht. Da diese Handschrift nach wie vor als verschollen gilt, steht für sie der Boll. Druck der Bollandisten in den Acta Sanctorum .
Das Wiblinger Exemplar ist von Guy Philippart wiedergefunden worden in W London, British Library Add. 10933 11. Das in gotischer Minuskel um 1450 geschriebene Legendar enthält auf fol. 156rb-163ra die ältere Vita S. Wiboradae, deren varia lectio Konrad Kunze in seiner Rezension der ersten Auflage dieses Buches publiziert hat12. Sie ist in diese Ausgabe eingearbeitet.
Rezension
Die typische Siglengruppierung des Apparats ist A
W
Boll.,
das heißt die Augsburger und Wiblinger Handschrift sowie der von den Bollandisten gedruckte
Text der Handschrift aus Dillingen stehen gegen S, das «Stuttgarter Passionale» aus Zwiefalten. Dabei hat meist S den
vollständigeren und besseren Text; zum Beispiel
A ist eine
flüchtige, lückenhafte und ungenaue Handschrift. Statt seiner Vorlage zu
folgen, glitt der Schreiber gelegentlich in eine ähnliche, geläufige
Formulierung, und nicht immer verbesserte er sich sogleich. Er las zum
Beispiel am Ende von
Die Handschriften aus Dillingen und Wiblingen hatten viele Lücken. Da sich
diese Lücken mit denen von A meist treffen, kann man auf eine gemeinsame Vorlage
(X) für die Handschriften aus Augsburg (A),
Dillingen (Boll.) und Wiblingen (W)
schließen. Eine Reihe von Bindefehlern zwischen A und W zwingt
allerdings dazu, im Stemma codicum, eine gemeinsame Vorlage (Y) für A und W anzusetzen, an der Boll.
keinen Anteil hat. Es gibt in der Handschrift S eine
Stelle, an der man fast sehen zu können glaubt, wie die Fehler aller
späteren Handschriften entstanden sind. In
Aus ganz wenigen Lücken, die alle Handschriften gemeinsam haben (
Vielleicht kann der Apparat zu
| S | X (= A W Boll.) |
| Cara mater, si uoluntas | Cara mater, si voluntas |
| dei sit, aliquod iuuamen | dei, aliquod iuvamen |
| tui medicaminis magna | magna |
| infirmitate mihi | infirmitate mihi (deest A) |
| laboranti praestare | laboranti praestare |
| digneris | digneris |
Literatur- und Kultgeschichte
Die Überlieferung beider Zweige der älteren Wiboradavita ging von St. Gallen aus. Spätester Zeitpunkt für die Ausbreitung von St. Gallen ist paläographisch ca. 1135 (Datierung von S). Literaturgeschichtlich läßt sich dieser Terminus ante quem um fast ein Jahrhundert hinaufrücken. Durch die neue Vita Wiboradae des Herimannus um 1075 war die ältere Vita gewissermaßen außer Kurs gesetzt. St. Gallen hat sie nicht mehr tradiert; es erscheint auch ausgeschlossen, daß die Abtei unter Hintansetzung ihrer neuen ʻoffiziellenʼ Vita den alten Text in Abschriften verbreitete. Die Vorlage von S und X muß also vor 1075 aus dem sanktgallischen Exemplar abgeschrieben worden sein. Dieses Exemplar war, wie früher schon auf Grund literaturgeschichtlicher Untersuchung bemerkt wurde, nicht die bloße Vita des X. Jahrhunderts, sondern ein überarbeiteter und ergänzter Text13. Als Ergänzungen wurden namhaft gemacht:
| 1) |
id est in vigilia sancti iohannis baptistę
|
| 2) |
|
| 3) | der «anekdotische Einschub» in |
| 4) | das ganze |
| 5) | in der «Bekräftigung» |
Als Bearbeiter wurde der maßgebende sanktgallische Gelehrte und Lehrer der ersten Hälfte des XI. Jahrhunderts vermutet, Ekkehart IV. († um 1060). Diese Vermutung verstärkt sich durch die Beobachtung, daß
| 6) | das Epitaphium S. Wiboradae |
Die Bearbeitung der Vita S. Wiboradae durch Ekkehart IV. hat ihr Gegenstück in der Bearbeitung von Notkers Metrum de vita S. Galli durch denselben; Ekkehart IV. hat beide Werke in ganz ähnlicher Weise «philologisch» bearbeitet: Literaturgeschichtlicher Prolog (Metrum de vita S. Galli) bzw. Epilog (Vita S. Wiboradae), Glossen, kleine Ergänzungen. Seine beiden 'Ausgaben' hat er übrigens in seinem Geschichtswerk gleicherweise mit Schweigen übergangen; dennoch gibt es Querverbindungen zwischen den Casus S. Galli und Ekkeharts Ausgaben der Vita S. Wiboradae und des Metrum de vita S. Galli. In allen dreien hat Ekkehart IV. seine starke Verehrung für die heilige Rekluse Wiberat zur Geltung gebracht.
Ist das eine Verehrung, die einfach aus der Liebe kommt, die Ekkehart IV. allen großen alten sanktgallischen Gestalten entgegenbringt, oder gibt es einen konkreten Anlaß für die besondere Hervorhebung der Martyrin des Ungarneinfalls von 926? Ekkehart IV. erwähnt in seinen Casus S. Galli die Kanonisation Wiboradas, und einer seiner Fortsetzer14 berichtet Genaueres: «[Der Abt Norbert, 1034-1072] erreichte auch mit Hilfe Kaiser Heinrichs [III.] und seiner Gemahlin Agnes beim apostolischen Herrn Clemens II. (Suidger von Bamberg; Papst vom 24.XII.1046 bis 9.X.1047) nach Verlesung der Lebensbeschreibung der seligen Wiborada und ihrer Wunder und getadelt vom Papst wegen der so langen Vernachlässigung der Sache, daß er sie in Gegenwart des Bischofs Theoderich von Konstanz kanonisierte und vorschrieb, sie als Heilige anzusehen, und einrichtete, ihren Jahrtag feierlich zu begehen»: recitata vita beate Wiborade eiusque miraculis 15. Wenn es für Ekkehart IV. eines Anlasses zur Arbeit an der Vita S. Wiboradae bedurfte, so war er durch die Vorbereitung auf die römische Kanonisation gegeben. Seit der ersten römischen Kanonisation, derjenigen Ulrichs von Augsburg im Jahr 993, war eine überzeugende Vita das Kernstück der Petition16. Zu allen frühen, direkt in Rom durchgeführten Heiligsprechungsverfahren wurden hervorragende Biographien — im spätantik-mittelalterlichen Verständnis der Gattung und ihrer Gesetze — geschrieben. Zur Heiligsprechung Ulrichs (993) die Vita Gerhards von Augsburg17, zu der des armenischen Einsiedlers Symeon von Polirone (zwischen 1016 und 1024) eine interessante Reisearetalogie18, zu der des unteritalischen Griechen Symeon von Trier (1036) die wahrheitsliebende Vita Abt Eberwins19. Nach dem ottonischen Bischof und den griechisch-orientalischen Anachoreten stand nun als vierte in der Reihe der in Rom zu Kanonisierenden20 eine Rekluse und Martyrin der Ungarneinfälle. Ein Zusammenhang mit der damaligen Ungarnpolitik des Reiches ist nicht von der Hand zu weisen21. Man muß sich aber auch die großen Lebenselemente vergegenwärtigen, die die alemannische Heilige verkörperte und die nun ins Licht gerückt wurden: Strengste Lebensform als Rekluse, Martyrium und nicht zuletzt, daß es eine Frau war, die durch eine römische Bulle zur Ehre der Altäre erhoben wurde. Diese erste römische Heiligsprechung einer Frau besiegelt auf ihre Weise die Rolle großer Frauen im Leben der sächsisch-frühsalischen Epoche des Imperiums22.
Zur Einleitung dieser Kanonisation muß in St. Gallen ein Exemplar der Vita vorbereitet worden sein, das in Rom vorgelegt wurde und dessen Text man an Interessenten weitergab. Das dürfte das den beiden Zweigen der Überlieferung zugrundeliegende sanktgallische Exemplar gewesen sein, das «um 1047» anzusetzen ist. Als seinen Bearbeiter haben wir oben Ekkehart IV. genannt. Da wir die Arbeitsgewohnheiten Ekkeharts IV. kennen, brauchen wir an dem Mehr, das S gegenüber X dem Exemplar entnommen hat, keinen Anstoß zu nehmen. Ekkehart IV. hat unentwegt an seinen Texten geändert und gebessert. Man kann unter Umständen sogar davon ausgehen, daß Ekkehart IV. keine Abschrift des XI. Jahrhunderts für seine philologische Arbeit benutzte, sondern das Exemplar des X. Jahrhunderts gebrauchte. Man möchte annehmen, daß die St. Galler wenigstens für das Kanonisationsverfahren eine Abschrift gefertigt haben; doch gewiß ist das nicht23.
Schematische Darstellung der Textgeschichte der älteren Vita S. Wiboradae. Das Alter der verlorenen Dillinger Handschrift ist unbekannt. S kann entweder vom Exemplar Ekkeharts IV. in späterem Zustand oder von einem sanktgallischen Zweitexemplar abgeleitet sein. Zwischenglieder zwischen A, Dillingen und W einerseits und X anderseits sind möglich.

Die Ausgaben
Gottfried Henschen druckte als erster die ältere Vita S. Wiboradae im ersten Mai-Band der Acta Sanctorum 24. Man muß die Leistung der Bollandisten kennen und würdigen, bevor man es unternimmt, sie zu kritisieren. In einer wahrhaft herkulischen Anstrengung haben damals die flämischen Jesuiten ediert; im Jahr 1675 hatten sie drei Foliobände herausgebracht (April t. 1-3), im Jahr 1680 folgten schon die nächsten drei (Mai t. 1-3). Bei diesem Tempo mußte das Glück dem Editor beistehen: Die richtige Handschrift mußte gefunden sein, der Kopist zuverlässig arbeiten, der Setzer auf der Hut sein. All das war bei der Edition der Vita S. Wiboradae nicht der Fall. Das damals in Zwiefalten liegende Passionale S blieb unbekannt; die Textvorlagen in Dillingen und Wiblingen waren nicht gut, die Kopisten leisteten sich Lesefehler, der Setzer Druckfehler, und Henschen, der auch in der Vorrede zur Wiboradavita keine Probe durchdringender Kritik ablegte, hatte offenbar nicht die Zeit, alles zu revidieren. Man findet 22 Lesefehler (hoc statt hora, observavit statt obseravit, amarum statt animarum, sancta statt sacrata, diu statt dixi usw.)‚ Druckfehler (inmento für iumento usw.) und etliche Stellen, an denen das mittelalterliche Latein zeitentsprechend etwas aufgeschönt wurde (amplexa für amplexata, carrucae imponere für carruca imponere, mandata für demandata, missarum celebratio für missarum adimpletio, abbas für abba, incolumitas für incolomitas, aliquoties für aliquotiens u.a.).
Im VII. Mai-Band der Acta Sanctorum gab Henschen als einen kleinen Nachtrag zur älteren Wiboradavita das Ergebnis einer Kollation der Ausgabe mit der Abschrift einer Augsburger Handschrift, die er von Johannes Gamansius erhalten hatte. Seitdem die Augsburger Handschrift wieder bekannt ist, kann man sich davon überzeugen, wie flüchtig Gamans gelesen hat25 — bis zum Datum der Handschrift, das er falsch aufgenommen hat.
Schon fünf Jahre nach Erstausgabe durch die flämischen Jesuiten brachten die französischen Benediktiner in ihrem Parallel- und Konkurrenzunternehmen der Acta Sanctorum Ordinis S. Benedicti eine zweite Ausgabe heraus, die freilich als bloßer Abdruck der Henschenschen Edition ohne eigenen Wert ist26.
Ebensowenig konnte Georg Waitz durch seinen Teildruck der Vita im vierten Scriptores-Band der Monumenta Germaniae Historica (1841) die Ausgabe der Acta Sanctorum ersetzen. Zwar hatte Waitz dazu das Mittel in Händen, indem er S kollationieren konnte; aber man verfiel auf den unglücklichen Gedanken, nur die Passagen zu edieren, die man damals als historisch relevant ansah27.
Diese Ausgabe
wurde möglich und nötig durch das Wiederauffinden der Augsburger Handschrift
(A) im Jahr 1975, das Rolf Schmidt zu verdanken
ist. Mit A
war eine Kontrollmöglichkeit für den Überlieferungszweig gegeben, auf dem
die Ausgabe der
Bollandisten beruht. Trotz des gelegentlichen Eindrucks, daß etwa
in A sich
Altertümliches und Originales bewahrt haben könne, das bis auf den Verfasser
Ekkehart I. zurückführt (z.B.
A W und Boll. wurden nur an den wenigen Stellen, wo S Lücken hat oder sonst gestört ist, in den Text genommen. Im Apparat sind nicht berücksichtigt: getilgte Verschreibungen von A, Lesefehler von Boll., die vielen Wortumstellungen, die A und Boll. weitgehend gemeinsam haben, die Varianten von a-ae-ę, b-p, c-ch-qu, ci-ti, d-t, e-i-oe, f-ph, h am Wortanfang, h-ch, i-ii-ij-y, inc-igc, m-mn-mp-n, mm-bm, ǒ-vͦ-u-v, r-rh, s-z, t-th-ct, u-uu-w und Fälle der Buchstabendoppelung. Namenvarianten sind jeweils nur einmal verzeichnet. Die Kapiteleinteilung ist die von S, der schon Waitz in seiner fragmentarischen Edition folgte (römische Ziffern). Dahinter sind in Klammern (arabische Ziffern) die Kapitelzahlen der Ausgabe der Acta Sanctorum angegeben. Bibelparallelen sind, mit den Siglen der Vulgata-Ausgabe von R. Weber in der Württ. Bibelanstalt, sparsam beigegeben. Dem Epitaphium B. Wiboradae ist am Schluß als Appendix das Epitaphium S. Rachildae gegenübergestellt, um das für die Erkenntnis der Vita als eine von Ekkehart IV. ergänzte Fassung wichtige «Reklusendiptychon» vollständig vor Augen zu führen. Die Übersetzung ist als Lesehilfe gedacht und erhebt keinen Anspruch auf adäquate Wiedergabe des lateinischen Originals.
- 1
- , ZSKG 66, 1972, p. 251 sq. ↩
- 2
- In der genannten Studie komme ich zu dem Ergebnis, daß die ältere Vita S. Wiboradae tatsächlich von Ekkehart I. stammt, dann allerdings von Ekkehart IV. bearbeitet wurde und nur in dieser Form erhalten ist.↩
- 3
- , Übersicht über die lateinische Litteratur, (Grundriß der romanischen Philologie II 1) Straßburg 1902, p. 142 . , Das Heiligen-Leben im 10. Jahrhundert, 1908, passim. , Lioba, Hathumot, Wiborada. Drei Heilige des deutschen Mittelalters, 1915 .↩
- 4
- Zu diesem theristrum genannten orientalischen Kleidungsstück cf. , Glossarium mediae et infimae latinitatis s.v.↩
- 5
- Überliefert von Ekkehart IV., Casus S. Galli c. 83. Neueste Ausgabe von H. F. Haefele/E. Tremp, Wiesbaden 2020, p. 380 .↩
- 6
- Neque enim vitam vel passionem votive martyris lucidius succingere potuit «Leben und Leiden der Wunschmartyrin konnte er nicht lichtvoller zusammenfassen» - so kommentiert Ekkehart IV. die Verse. Man hat immer wieder die beiden Verse als Zitat aus einem größeren Gedicht angesehen; am scharfsinnigsten argumentierte in dieser Richtung , Art. «Ekkehard I. von St. Gallen», Verfasserlexikon t. 2, 2 1980, col. 452 mit der Bemerkung «Namens-Akrostichon nicht ausgeschlossen». Dann würden 3 Verse (R... A... C...) vor und 2 Verse (L... T...) nach dem Erhaltenen fehlen.↩
- 7
- , Die romanischen Handschriften der Württ. Landesbibliothek t. 1, Stuttgart 1987, p. 65 .↩
- 8
- , Das Stuttgarter Passionale, Augsburg 1923 .↩
- 9
- , in: Die Zeit der Staufer [Ausstellungskatalog] t. 1, Stuttgart 1977, p. 551 sq. ; (wie n. 30), p. 68-70 ↩
- 10
- , Alemannisches Jahrbuch 1973/1975, p. 326-334 mit Abbildung der Seite, die das Datum trägt. , Handschriftenkataloge der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg t. 3, Wiesbaden 1984, p. 193-196 .↩
- 11
- , «Les légendes de sainte Verena», Analecta Bollandiana 103, 1985, p. 253-302 passim .↩
- 12
- , Anzeiger für deutsches Altertum 96, 1985, p. 108-112, hier p. 111 . Die paläographische Datierung von London, BL Add. 10933 ergibt sich aus der Verwandtschaft der Schrift mit der 1447 datierten Hs. Würzburg, Universitätsbibliothek M.p.th.o.25, abgebildet in Datierte Handschriften in Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland t. 5, Stuttgart 2004, tab. 90 . Freundlicher Hinweis von und .↩
- 13
- , ZSKG 66, 1972, p. 269-274 .↩
- 14
- Nach , «Die Continuatio secunda der Casus S. Galli», Forschungen zur Deutschen Geschichte 14, 1874, p. 176-184 , der die verschiedenen Fortsetzer zu scheiden versucht hat, und der Vorrede in seiner Ausgabe der Continuatio casuum S. Galli wäre dies der zweite Fortsetzer Ekkeharts IV. Den alten Aufstellungen über die verschiedenen Fortsetzer folgt unverändert , Das mittelalterliche Geschichtswerk 'Casus sancti Galli', St. Gallen 1969, p. 34-38 . Anders H. Leuppi, Casuum sancti Galli continuatio anonyma, Zürich 1987 . Danach stammt die Nachricht über die Kanonisation vom ersten Fortsetzer der Casus.↩
- 15
- Continuatio casuum S. Galli c. 20, ed. G. Meyer v. Knonau ( MVG 17), St. Gallen 1879, p. 40 ; ed. Leuppi, p. 122 .↩
- 16
- , «Zur Entwicklung des Heiligsprechungsverfahrens bis zum 13. Jahrhundert», Zs. für Rechtsgeschichte Kan. Abt. 40, 1954, p. 85-101 . , De competentia in causis sanctorum decernendi ..., Rom 1961 . In Katalog fehlt leider die Heiligsprechung Wiboradas.↩
- 17
- Gerhard von Augsburg: Vita Sancti Uodalrici, edd. W. B./A. Häse, Heidelberg 2 2020 .↩
- 18
- , Biographie und Epochenstil t. 4/1, Stuttgart 2 2020, p. 267 .↩
- 19
- Ib., p. 217 .↩
- 20
- Zählt man auch die Heiligsprechungen, die nicht direkt durch den Papst, sondern mit päpstlicher Zustimmung anderenorts erfolgten, dann ist die Kanonisation Wiboradas in chronologischer Folge die siebte. Sie bleibt aber die erste römische Heiligsprechung einer Frau, cf. , «Die Liturgie der Heiligsprechung», Gesammelte Arbeiten zur Liturgiegeschichte..., Münster i. W. 1974, p. 161-176, hier p. 173 .↩
- 21
- Treffend , Wiborada. Die Klausnerin mit Hellebarde und Buch, St. Gallen 1966, p. 16 sq. , Die Vitae S. Wiboradae, p. 162 sq. ↩
- 22
- Hierzu , Königshaus und Stämme in Deutschland zwischen 911 und 1250, Leipzig 1914, p. 18 sqq. : «Das Haus des Königs».↩
- 23
- Man vergleiche das in etwa rekonstruierbare Verfahren der Bearbeitung von Notkers Metrum der Vita S. Galli durch Ekkehart IV., , «Notkers Metrum de vita S. Galli», Mittellateinische Studien, t.4, Heidelberg 2022, p. 119-167, hier p. 121 und 165sq. ↩
- 24
- Acta Sanctorum Mai. t. 1, Antwerpen 1680, p. 284-293 .↩
- 25
- Vgl. c. VII, Apparata und c. XI, Apparatc.↩
- 26
- , Acta Sanctorum OSB t. 5, Paris 1685, p. 42-61 .↩
- 27
- MGH Scriptores t. 4, Hannover 1841, p. 452-457 .↩