III Herimanns Vita S. Wiboradae
Das Verfasserproblem. — Weitere Werke Herimanns? — Cod. Sang. 560 ein Autograph? — Cod. Sang. 564, die «Doublette des XII. Jahrhunderts». – Die Salemer Handschrift. — Vad. 70 und Sang. 610 «Codices gemelli» des XV. Jahrhunderts. — Die Basler Handschrift. — Rezension und Überlieferungsgeschichte: Sang. 560 ist maßgebend für den Text. — Sang. 564 ist überlieferungsgeschichtlich die zentrale Hs. — Goldast druckte nach Vad. 70. — Stemma. — Ältere Ausgaben. — Zu dieser Ausgabe.
Auch der Name des Autors der zweiten Vita ist lange verschüttet gewesen. Im Codex Sang. 560, vermutlich Autograph unseres Autors, ist er unter Benützung eines griechischen Rho und dem für abendländisches Griechisch charakteristischen «Siglen-M»1 etwas verfremdet geschrieben als HEPIƆ-CANNI. Der Schreiber des Cod. Sang. 564 im XII. Jahrhundert hat das, verstanden oder unverstanden, genau nachgeahmt. Ein Schreiber des XV. Jahrhunderts stolperte jedoch über die kryptographischen Elemente und transkribierte im Vad. 70 und Sang. 610 Hepidanni. Von ihm übernahm es der Editor Goldast, der einem Hepidan auch die Annales Sangallenses maiores zuschrieb2.Von Goldast übernahmen den Namen die Bollandisten, und so kam ein Autor, den es nie gegeben hat, allmählich zu einem kräftigen Nachleben. Die Lösung hat schließlich Anton Chroust als erster gefunden3.
Die Vita des Herimannus ist bekannter als ihre Vorläuferin. Ihr kulturgeschichtliches Detail hat immer schon Interesse angezogen. Herimannus schildert die Reklusen aus der Sicht des XI. Jahrhunderts und überträgt die geistlichen Schäden seiner Zeit unbedenklich auf das strengere X. Jahrhundert. Für die Anschauungen vom Reklusentum im späteren XI. Jahrhundert ist Herimannus jedenfalls eine gute Quelle, doch was den Wahrheitsgehalt bezüglich Wiborada und das Reklusentum des X. Jahrhunderts angeht, ist Herimann gegenüber Vorsicht angezeigt.
Literarisch ist er eine beachtliche Erscheinung. Herimannus ist in klassischer Literatur und theologischen Kontroversfragen gebildet und legt Wert darauf, davon etwas in der Vita zu zeigen. Für unsere Begriffe ist er in seinen Exkursen weitschweifig. Aber gewitzt versteht er es, das Tempo seiner Erzählung immer wieder zu beschleunigen, indem er plötzlich in den Dialog verfällt, den und jenen Handelnden vor sein Schreibpult zitiert und mit ihm disputiert. Das erinnert an Notkers Metrum, das ein Zeitgenosse unseres Herimannus, der bald nach 1076 schreibende erste Fortsetzer der Casus S. Galli Ekkeharts IV., zitiert4. Dieser Zeitgenosse des Herimannus hat auch sonst manche Interessen und Vorlieben mit dem zweiten Verfasser der Vita S. Wiboradae gemeinsam. Er ist ein künstlerisch orientierter Kopf5 und neigt — vielleicht ein verderblicher Einfluß von Ekkehart IV. — zum Klatsch6.
Man kann sich gut vorstellen, daß der Vitenautor Herimannus und der erste Fortsetzer von Ekkeharts IV. Casus ein und dieselbe Person sind – der Nachfolger Ekkeharts IV. in den 70er Jahren des XI. Jahrhunderts, der Ekkeharts IV. Interessen und Arbeiten (Notkers Metrum de vita S. Galli, Casus S. Galli, Vita S. Wiboradae) kennt, fortsetzt, überarbeitet. Wenn Goldast die Bezeichnung «Annales Hepidanni» für die Annales Sangallenses maiores nicht ganz frei erfunden hat7, liegt in dieser Zuschreibung ein schwaches Indiz dafür, daß Herimannus — denn so ist «Hepidannus» jedenfalls zu lesen — auch an den sanktgallischen Annalen beteiligt war. Es ist jedenfalls erforderlich, ausgehend vom gesicherten Werk unseres Herimannus, nochmals die lateinische Literatur St. Gallens des XI. Jahrhunderts zu mustern. Es wäre verwunderlich, wenn Herimannus neben seinem ehrgeizigen Unternehmen einer neuen Vita S. Wiboradae nicht noch anderes geschrieben hätte.
Herimannus ist einer der letzten namentlich bekannten lateinischen Schriftsteller St. Gallens im Mittelalter. Nach ihm kommen die anonymen Annalisten und Fortsetzer der Casus S. Galli, der anonyme Autor der Vita Notkeri Balbuli8 und Cuonradus de Fabaria. Herimannus repräsentiert St. Gallen an dem Punkt, da seine literarische Kraft zurückgeht, aber sich nicht unwürdig noch behauptet.
Die Handschriften
Die jüngere Vita S. Wiboradae hat eine hervorragende und sehr geschlossene Überlieferung, die sich in St. Gallen konzentriert. Bis vor kurzem schien es, als wäre die jüngere Wiboradavita ausschließlich in der Stiftsbibliothek St. Gallen überliefert; es sind dazu unlängst zwei weitere Handschriften bekanntgemacht worden9, die das Bild freilich nur etwas modifizieren: die eine Handschrift liegt in der Kantonsbibliothek (Vadiana) St. Gallen und hat das Kloster nur um ein Geringes verlassen; die andere, Heidelberger, kommt aus Salem; sie ist unser einziger Zeuge10 dafür, daß die jüngere Vita S. Wiboradae des Herimannus während des Mittelalters auch außerhalb St. Gallens gelesen wurde. Hinzu kommt nun noch eine Basler Handschrift vom Jahr 1508.
A Cod. 560 der Stiftsbibliothek, von Eva Irblich treffend «die Trilogie der Sankt-Galler Hausheiligen» genannt11, enthält die Lebensbeschreibungen von Gallus, Otmar und Wiborada, geschrieben in karolingischer Minuskel «schrägovalen Stils» von einem Schreiber, der sich dem heiligen Gallus so empfiehlt:
«Gallus, sei eingedenk, daß dein Knecht Herimann dir dieses Schmuckstück von einem Buch12 vollendet hat mit reichem Gebet». So kunstbewußt konnte Herimannus mit Recht von seinem Codex reden. Es ist wohl der schönste unter all den vielen Codices mit Heiligenleben der Stiftsbibliothek und entspricht in der Feinheit des Pergaments, der Größe der Schrift, dem Schmuck der Auszeichnungsbuchstaben und der reichen Verwendung von Gold mehr dem Typ des Sakramentars als dem des Heiligenlibellus. Herimannus wollte die drei Hausheiligen St. Gallens in einer zugleich monumentalen und liturgischen Form feiern und hat eines der Meisterwerke süddeutscher Schreibkunst des XI. Jahrhunderts und eines der schönsten Bücher vom Typ des «Codex domesticus» geschaffen.
Wollte er etwa sein eigenes schriftstellerisches Werk in besonders stattlicher Weise verewigen? Seitdem die so viel Verwirrung stiftende Verschlüsselung des Namens HEPIƆ-CANNUS als ein nur leicht verfremdetes «Herimannus» erkannt ist, drängt sich der Gedanke an die Identität des Schreibers Herimannus mit dem zweiten Verfasser der Wiboradavita desselben Namens auf. Herimann überarbeitete die Wiboradavita unter Abt Ulrich II. in den Jahren 1072-1076. Der Codex ist paläographisch betrachtet noch im XI. Jahrhundert geschrieben: Also sind der Autor Herimannus und der Schreiber Herimannus jedenfalls Zeitgenossen.
Als ein Argument für die Personengleichheit kann gelten, daß Herimannus als Schreibername, wie es nicht selten vorkommt, ausgeschrieben, während Herimannus als Autorname mit der traditionellen Zurückhaltung behandelt, das heißt, wie es auch sonst gelegentlich vorkommt, verschlüsselt mitgeteilt wurde. Dann ist es derselbe, der in verschiedenen Situationen die jeweils angemessenen Usancen befolgt.
Gegen die Identität von Autor und Schreiber sprechen einige sinnstörende
Fehler im Sangallensis
560 (
Ein Kalligraph ist bekanntermaßen nicht sehr zuverlässig in der Textwiedergabe; seine Aufmerksamkeit richtet sich mehr auf die Formgestalt der Wörter und Sätze als auf ihre grammatische Richtigkeit. Es ist unter den Fehlern der Handschrift A keiner, den nicht auch der Autor selbst begangen haben könnte. — Gegen die Personengleichheit des Autors Herimannus und des Schönschreibers gleichen Namens kann man ferner ins Feld führen, daß lateinische Schriftsteller des Mittelalters selten Kalligraphen waren; die in reicher Zahl erhaltenen Autographen mittellateinischer Autoren machen meist keinen ästhetischen Eindruck. Ekkehart IV. von St. Gallen († um 1060), den Herimannus gut zum Lehrer gehabt haben kann, ist mit seiner unschönen Schrift ein deutliches Beispiel hierfür13. Aber blickt man über St. Gallen hinaus, dann findet man auch das Gegenbeispiel einer Verbindung von Kalligraphie und Schriftstellerei. Otloh von St. Emmeran († 1067) war zugleich ein hochangesehener Autor und ein Meister des «schrägovalen Stils» der karolingischen Minuskel14.
Vom «Codex domesticus», den Herimannus für die Abtei geschrieben hatte, wurde im XII. Jahrhundert eine Doublette hergestellt15, B Stiftsbibliothek Cod. 564 . Auch dieses Buch wurde in einer guten Form, aber nicht so üppig geschrieben wie die Vorlage. Das erste Buch der Wiboradavita steht auf p. 231-309 des Codex. Das zweite Buch ist auf einem Ternio p. 310-320 von einer Hand des XIII. Jahrhunderts ergänzt worden. Da es sich hier um die letzte Lage des Bandes handelt, ist anzunehmen, daß eine verdorbene oder verlorene Lage ersetzt wurde. Der Hauptschreiber dieses Exemplars verzichtete auf das Gold und die vielen dekorativen Textunterbrechungen durch verzierte Buchstaben. Er schrieb dem Zeitstil entsprechend die karolingische Minuskel auch wesentlich dichter als sein Vorgänger des XI. Jahrhunderts. Da zugleich die Zeilen enger aneinandergerückt wurden (21 statt 17 pro Seite), brauchte der Schreiber des XII. Jahrhunderts rund ein Drittel weniger Pergament als Herimann. Sei es, daß man den Vorteil der jüngeren Handschrift schätzte, den Text besser zu überblicken, sei es, daß man den Prachtcodex des Herimannus schonen wollte: Die Abschrift wurde das Gebrauchsexemplar der Abtei. Es wurde zur Lesung am Heiligenfest benützt16, zur Lektüre (Noten des XV. Jahrhunderts) und zur Abschrift ausgeliehen. Für die Überlieferungsgeschichte der Wiboradavita des Herimann ist B der zentrale Codex17.
Das im Jahr 1138 gegründete Kloster Salem hat sich, wie es scheint, an St. Gallen wegen einer Vita S. Wiboradae gewandt und von dort den jetzigen Sang. 564 (B) zur Abschrift erhalten (— oder es durfte ein Salemer Schreiber in St. Gallen kopieren). Die jetzt in Heidelberg18 aufbewahrte Handschrift C Sal. IX 21 zeigt die Merkmale der Handschriften aus der Epoche Abt Eberhards I. von Salem (1191-1240): eine für deutsche Verhältnisse weit fortgeschrittene Schaftbrechung, jedoch noch ohne Bogenverbindungen. Man kann diese Schrift mit gleichem Recht als eine (der deutschen Spätromanik vergleichbare) letzte Ausprägung der karolingischen Minuskel bezeichnen oder auch «frühgotisch» nennen. Das Schriftbild ist abermals erheblich verdichtet (29 Zeilen pro Seite). Im Text hat der Salemer Schreiber so viele Lücken und Änderungen, daß man annehmen muß, er habe bewußt den Text etwas zu straffen versucht. Den Prolog des Herimann und die Kapitelverzeichnisse zu den beiden Büchern der Vita hat er ausgelassen.
Das XIV. Jahrhundert, das dunkelste der sanktgallischen Klostergeschichte, hat keine Abschrift unserer Wiboradavita überliefert; zwei Exemplare dagegen das schreibfreudige XV. Jahrhundert. Einem Schreiber, dessen Name noch zu ermitteln bleibt, verdanken wir beide Handschriften; die ältere ist der Vad. 70 Codex 70 (L12) der Kantonsbibliothek (Vadiana) zu St. Gallen; die jüngere ist Stiftsbibliothek Cod. 610. In letzterem hat der Schreiber den Tag der Vollendung der Wiboradavita festgehalten: 1. Oktober 1459. Diesen fleißigen Zeitgenossen Gutenbergs kann man fast schon den ersten Editor der Wiboradavita nennen. Er schrieb zunächst den Sang. 564 (B) ab, verglich diese Abschrift dann aber mit dem Sang. 560 (A) und brachte auf diese Weise einen vorzüglichen Text zustande: Vad. 70. Diesen kopierte er sodann in Sang. 610 Sang. 610 , einem fast zeilengenau identischen Exemplar.
Der Schreiber des XV. Jahrhunderts bediente sich einer gedrängten Bastarda. Abermals ist das Schriftbild verdichtet. Vad. 70 schrieb er zweispaltig zu 50 Zeilen, Sang. 610 zweispaltig zu 54 Zeilen. In diesem Codex nimmt die Wiboradavita Herimanns nur mehr 20 Seiten ein, gegenüber 22 Seiten im Vad. 70, 34 ½ Seiten in der Salemer Handschrift (C; ohne Prolog und Kapitelverzeichnis), 90 Seiten in der Handschrift des XII. Jahrhunderts (B; die kleine Lücke nicht gerechnet) und 170 Seiten im «Original» des XI. Jahrhunderts (A)!
Schließlich fand sich noch eine handschriftliche Überlieferung des frühen XVI. Jahrhunderts in dem Sammelband Basil. D.I.18 D.I.18 der Basler Universitätsbibliothek. Er enthält am Anfang eine bei Froben in Basel gedruckte Vita B. Brunonis und unter verschiedenartigem Handschriftlichem zweispaltig zu 35 Zeilen in sorgfältiger der Antiqua angenäherter Bastarda die Vita S. Wiboradae in einem gesondert foliierten Heft. Der Text ist am Ende datiert 1508. Die «Schreibdichte» entspricht wieder der des XIII. Jahrhunderts (Salemer Hs.). Der Sammelband stammt aus dem Kartäuserkloster St. Margrethen in Kleinbasel.
Rezension und Überlieferungsgeschichte
Alle Handschriften sind von Sangallensis 560 (A) abhängig, teils direkt, wie Sang. 564 (B), teils indirekt. Nach den strengen Regeln alter Rezensions- und Editionstechnik wäre nur die Abhängigkeit zu erweisen, und dann könnte man alle späteren Handschriften außer Acht lassen. Aber die moderne Edition darf sich nicht damit begnügen, den Text des Autors herzustellen, sondern muß auch die Überlieferungsströme sichtbar machen. Deshalb sollen die verschiedenen Abhängigkeiten hier doch eingehender dargestellt werden.
Sang. 564 (B) ist direkt nach Sang. 560 (A) kopiert. Bis in Details wie HEPIƆ-CANNI im
Der Schreiber des XV. Jahrhunderts, dem wir die «Codices gemelli» Vad. 70 und
Sang.
610 verdanken, hat zunächst Vad. 70
ebenfalls nach B kopiert, aber sodann seine Abschrift nach A
verbessert. Er ließ z.B.
Die Abhängigkeit des Sang. 610
von Vad. 70
läßt sich am deutlichsten aus einer Stelle zu Beginn von
Der Basler Kartäuser, der 1508 ein letztes Mal die Vita schrieb, kopierte offenbar direkt nach B.
Es mag auch von überlieferungsgeschichtlichem Interesse sein, die Vorlage
des Erstdrucks von Melchior Goldast
19 zu bestimmen. Wer die
Geschicke der durch Goldasts Hände gegangenen Handschriften kennt, wird
sogleich vermuten, daß die Vorlage Goldasts — der laut Titelblatt der
Alamannicarum Rerum Scriptores nur aus seiner
eigenen Bibliothek publizierte — jedenfalls nicht mehr in der Stiftsbibliothek zu suchen sein dürfte. So ist es
auch. Der oben geschilderte Nachtragsfehler in
Gottfried Henschen druckte «Ex MS. codice S. Galli et editione Goldasti»20. Er hat den Sangall. 560 (A) benützt, jedoch einige Fehler und Textänderungen Goldasts beibehalten, so daß man sich die Entstehung seines Textes als Kollation der Ausgabe Goldasts mit A vorstellen muß. Nur eine Teilausgabe ohne eigenen editorischen Wert gab J. Mabillon in seinen Acta Sanctorum Ordinis S. Benedicti 21.
Die Überlieferungsgeschichte der jüngeren Vita bietet den seltenen Fall, daß, ohne jedes spekulative Element, ein wirklich gesichertes Stemma gegeben werden kann:
Die Ausgaben
Es ist nicht verwunderlich, daß die jüngere Wiboradavita
lange vor der älteren publiziert wurde. Die jüngere ist wesentlich
besser überliefert und wurde am Ort der Verehrung tradiert. Freilich hat
sich der Ersteditor Melchior Goldast nicht
um die älteste Überlieferung besorgt; er war zufrieden, einen Codex aus Vadians
Besitz zur Verfügung zu haben, nach dem er die Vita wie auch
anderes druckte22. Er hat gelegentlich falsch
gelesen (
Gottfried Henschen oder der für ihn tätige Kollationator ließ sich
mehrfach durch Goldasts Text von der Lesung der maßgebenden Handschrift
abbringen; so kehrt dort gegen A in
Es wäre undankbar, den Bollandisten abermals grammatische Änderungen, Druckfehler und Lücken nachzurechnen. Für ihre Zeit war die Ausgabe vorzüglich, und sie haben für das Verständnis des nicht einfachen Textes, vor allem in den Dialogpartien, viel getan. Das ungeheure Arbeitstempo der barocken Editoren hat freilich seine Opfer gefordert. Das geht bis in die Äußerlichkeiten, daß die Zahlenketten der Kapitelzählung in Unordnung geraten sind. — Mabillons schon erwähnte Ausgabe ist ganz von den Acta Sanctorum abhängig.
Diese Ausgabe
folgt der fast fehlerlosen Hs. A und
gibt aus überlieferungsgeschichtlichen Gründen die Varia lectio aus den
von ihr abhängigen Handschriften B und
C.
In Orthographie und Interpunktion ist A
maßgebend. Rein graphisch bedingte Majuskeln wurden jedoch in Minuskeln
umgesetzt, die im XI. Jahrhundert noch nicht eingeführte Trennung von
(kurzer) Präposition und Nomen vollzogen. Die Akzente der Hs. wurden
ausgelassen. Der Apparat ist nach denselben Prinzipien wie
- 1
- Cf. , «Griechisch-lateinisches Mittelalter», Bern-München 1980, p. 42 sq. und 125 .↩
- 2
- , Alamannicarum rerum scriptores aliquot vetusti t. 1/1, Frankfurt 1606, p. 1 (Vorbemerkung) und p. 6-18 (Edition) .↩
- 3
- , Monumenta Palaeographica ser. I, fasc. 16, München 1904, tab. 10 .↩
- 4
- Continuatio casuum S. Galli, praef., ed. Meyer v. Knonau ( MVG 17), St. Gallen 1879, p. 5 ; Leuppi (wie oben n. 37), p. 62 . Cf. , «Notkers Metrum de vita S. Galli» (wie oben n. 46), p. 119-167, hier p. 121 mit n. 8 .↩
- 5
- Der Wert der ersten Fortsetzung der Casus S. Galli Ekkeharts IV. liegt vor allem in den Nachrichten über Bauten und Stiftungen der Äbte Notker (971-975), Ymmo (976-984), Ulrich I. (984-990) und Purchart II. (1001-1022).↩
- 6
- Der Abt Kerhart (ca. 990-1001) wird von unserem Fortsetzer in einer ähnlich ungünstigen und mißgünstigen Weise geschildert, wie dies Ekkehart IV. beim Abt Craloh (942-958) getan hatte.↩
- 7
- , Alamannicarum rerum Scriptores t. 1/1, 1606, p. 6 sqq. ↩
- 8
- E. Lechner, Vita Notkeri Balbuli ( MVG 47), St. Gallen 1972 .↩
- 9
- , Alemannisches Jahrbuch 1973/1975, p. 326-334 .↩
- 10
- Eine (verschollene?) Hs. in Einsiedeln zeigt an , Historia rei literariae Ordinis Sancti Benedicti t. 1, Augsburg/Würzburg 1754, p. 584 .↩
- 11
- , «Heilige im Bodenseeraum», Montfort 20, 1968, p. 664 . Paläographische Beschreibung in , Monumenta Palaeographica (wie Anm. 53).↩
- 12
- Denkbar wäre auch die Übersetzung «Buchschmuck», und dann wäre Herimannus der Buchmaler, nicht der Schreiber. Für die erste Übersetzung («Schmuckstück von einem Buch») spricht u.a. die Parallele im Widmungstitulus des «Goldenen Evangelienbuches Heinrichs III.» im Escorial (Vitrinas 17, fol. 4r): Heinricus Caesar ... Regi cunctorum fert hoc diadema librorum ... «Kaiser Heinrich ... bringt dem Herrscher über alle dar dies Prachtwerk unter den Büchern...», , Das goldene Evangelienbuch Heinrichs III., Berlin 1933, tab. 9 .↩
- 13
- , Monumenta Palaeographica ser. I, fasc. 16, tab. 6 .↩
- 14
- ser. I, fasc. 3, tab. 7 .↩
- 15
- , Scriptoria Medii Aevi Helvetica t. 3, p. 110 mit tab. 49 .↩
- 16
- Im Gallusleben des Sang. 564 findet sich an entsprechender Stelle der Vermerk, daß zusätzlich zu Walahfrids Vita Notkers Sermo S. Galli zu lesen sei. , Mittellateinische Studien t. 4, Heidelberg 2022, p. 134 .↩
- 17
- Man vergleiche das Stemma unten.↩
- 18
- , Die mittelalterlichen nichtliturgischen Handschriften des Zisterzienserklosters Salem, Wiesbaden 2000, p. 198-200 . , Zisterzienserabt und Skriptorium. Salem unter Eberhard I. von Rohrdorf, Wiesbaden 2004, p. 54sq. und tab. 26 .↩
- 19
- Goldast, Alamannicarum rerum scriptores, t. 1/2, 1606, p. 323-352 .↩
- 20
- Acta Sanctorum Mai. t. 1, 1680, p. 293-308 .↩
- 21
- Mabillon, Acta Sanctorum OSB t. 5, 1685, p. 61-66 .↩
- 22
- [,] Verzeichniss der Manuscripte und Incunabeln der Vadianischen Bibliothek in St. Gallen, St. Gallen 1864, p. 29 .↩
- *
- Frau Svenja Berkensträter hat sich um die Verbesserungen und Ergänzungen dieser Auflage verdient gemacht und die elektronische Fassung hergestellt. Stiftsbibliothekar Dr. Cornel Dora , St. Gallen, ist herzlich für die Betreuung des Buches zu danken.↩